Kurzzeitpflege

Kostenübersicht für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

 

Von der Pflegekasse werden die Pflegekosten für Kurzzeitpflege bis zu 1.774,- € sowie Verhinderungspflege bis zu 1.612,- € pro Kalenderjahr unterstützt.  

 

Folgende Kosten übernimmt die Pflegekasse für Sie:

Ihr Eigenanteil für die Kurzzeitpflege im DOPPELZIMMER beträgt täglich:

Ihr Eigenanteil für die Kurzzeitpflege im EINZELZIMMER beträgt täglich 53,45 €

Die Kurzzeit- sowie Verhinderungspflege wird für längstens je 56 Tage pro Jahr übernommen.

Die Preise verstehen sich als Inklusivpreise (in diesem Preis ist alles was Sie brauchen enthalten).

 

Wir bieten:

• große Frühstücksauswahl dazu Müsli, Breie und verschiedene frische Brötchen vom Bäcker

• eine Menüwahl beim Mittagstisch aus hauseigener Frischküche, sowie jegliche Art von Sonderkost

• Bohnenkaffee oder andere heiße Getränke mit Kuchenauswahl am Nachmittag

• täglich verschiedene Aufschnittplatten zum Abendessen mit Gemüse sowie mehrmals wöchentlich

  warme Abendmahlzeit

• Als Zwischenmahlzeiten werden immer frisches Obst, Joghurt, Breie und weitere Milchprodukte

  angeboten, jederzeit unbegrenzte und freie Getränkeauswahl.

 

Selbstverständlich werden regelmäßig vor- und nachmittags therapeutische Übungen sowie

Unterhaltungsprogramme ohne Aufpreis durchgeführt.

Auch die Kosten für das regelmäßige Haare schneiden werden vom Pflegeheim übernommen.

Denken Sie bitte rechtzeitig an die Einstufung der zu pflegenden Person, da der Anspruch auf den

Pflegekassenzuschuss in der Regel erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung entsteht.

 

Die Kurzzeit- sowie Verhinderungspflege wird für längstens je 56 Tage pro Jahr übernommen. 

 

**Der Investitionskostensatz für Sozialhilfeempfänger im Einzelzimmer liegt bei 19,50 €/Tag und im

Doppelzimmer bei 14,50 €/Tag, die Gesamtkosten pro Tag verringern sich somit dementsprechend.