Die Kurzzeit- sowie Verhinderungspflege wird von den Krankenkassen,
für jeweils maximal 28 Tage pro Jahr übernommen (56 Tage gesamt pro Jahr).
Für Pflegegrad 3 reichen die Kosten der Pflegekasse für 22 Tage Kurzzeitpflege.
*Der Investitionskostensatz für Sozialhilfeempfänger im Einzelzimmer liegt bei 19,50 €/Tag und im
Doppelzimmer bei 14,50 €/Tag, die Gesamtkosten pro Tag verringern sich somit dementsprechend.