Langzeitpflege

Pflegeplatz im Doppelzimmer

Pflegeplatz im Einzelzimmer

* Der Investitionskostensatz für Sozialhilfeempfänger liegt bei 19,50 €/Tag

Der Pflegesatzanteil **, der von der Pflegekasse nicht nach § 43 SGB XI getragen wird, beträgt für die Pflegegrade 2 bis 5 ab dem 01.04.2024 einheitlich jeweils 1.865,05 € ** zzgl. der gültigen Ausbildungsumlage 160,01 € **. Zur Begrenzung dieses Anteils ** der Versicherten an den pflegebedingten Aufwendungen erhalten die Versicherten der Pflegegrade 2 bis 5 von der Pflegekasse ab dem 1. Januar 2022 zusätzlich zu den Leistungen nach § 43 SGB XI einen Leistungszuschlag nach Maßgabe des § 43c SGB XI. Dieser Leistungszuschlag wird ebenfalls unmittelbar mit der Pflegekasse abgerechnet. Der Pflegesatzanteil, der von der Pflegekasse nicht nach § 43 und § 43c SGB XI getragen wird, wird dem Bewohner in Rechnung gestellt.

Die Preise verstehen sich als Inklusivpreise.

In diesem Preis ist alles was Sie brauchen enthalten, d.h. 4 Mahlzeiten täglich:

- Große Frühstücksauswahl dazu Müsli, Breie und verschiedene frische Brötchen vom Bäcker

- Menüwahl beim Mittagstisch aus hauseigener Frischküche, sowie jegliche Art von Sonderkost

- Bohnenkaffee oder andere heiße Getränke mit Kuchenauswahl am Nachmittag

- Abends täglich verschiedene Aufschnittplatten mit Gemüse und mindestens 3-mal wöchentlich eine warme Abendmahlzeit zusätzlich.

 

Als Zwischenmahlzeiten werden immer frisches Obst, Joghurt, Breie und weitere Milchprodukte angeboten, jederzeit unbegrenzte und freie Getränkeauswahl.

Selbstverständlich werden regelmäßig vor- und nachmittags therapeutische Übungen sowie Unterhaltungsprogramme ohne Aufpreis durchgeführt.

Die oben genannten Preise enthalten die notwendigen Wasch- und Pflegeartikel zur Körperhygiene, das Waschen der Kleidung sowie die Ausbildungsumlage.

Auch die Kosten für das regelmäßige Haare schneiden werden vom Pflegeheim übernommen.

Denken Sie bitte rechtzeitig an die Einstufung der zu pflegenden Person, da der Anspruch auf den Pflegekassenzuschuss in der Regel erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung entsteht.